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Steuererklärung für natürliche Personen

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Steuererklärung 2012
  
Mit der Steuererklärung 2012 werden das Einkommen des Jahres 2012 und das Vermögen am 31. Dezember 2012 bzw. am Ende der Steuerpflicht deklariert. Die Steuerdeklaration bildet die Grundlage für die Einkommenssteuer und die Vermögenssteuer als kantonale Steuern sowie die direkte Bundessteuer der Steuerperiode 2012. Für die Wehrpflichtersatzabgabe stellt die direkte Bundessteuer die nötige Grundlage dar.
  
Die Steuererklärung ist wahrheitsgemäss und vollständig auszufüllen und mit allen erforderlichen Beilagen abzugeben. Der Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer ist im Formular W Wertschriftenverzeichnis zu stellen. Die pauschale Steueranrechnung und die Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA auf Dividenden und Zinsen ist mit dem Formular D DA-1/R-US 164 zu beantragen.
  
Eine Steuererklärung haben alle natürlichen Personen abzugeben, welche am 31. Dezember 2012 Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt hatten. Personen, die im Jahre 2012 eine selbstständige Erwerbstätigkeit im Kanton Basel-Stadt (Geschäftsbetrieb, Betriebsstätte oder Beteiligung an einer Personengesellschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton Basel-Stadt) ausübten oder ein Grundstück besassen, ihren Wohnsitz aber in einem anderen Kanton hatten, brauchen die Steuererklärung nicht auszufüllen. Sie können stattdessen eine Kopie der ausgefüllten Steuererklärung des Wohnsitzkantones samt Beilagen zusammen mit dem unausgefüllten, aber unterzeichneten Steuerformular abgeben. Die den Kanton Basel-Stadt betreffende Jahresrechnung bzw. Liegenschaftsabrechnung ist beizulegen. Personen mit Wohnsitz im Ausland haben die Steuererklärung in jedem Fall auszufüllen. Personen mit Wohnsitz in einem anderen Kanton, die im Jahre 2012 Wochenaufenthalt im Kanton Basel-Stadt hatten, sind nicht steuerpflichtig. Sie erhalten periodisch einen Fragebogen zugestellt.