|
|
 |
 |
 |
|
Steuererklärung
Formulare
Merkblätter und Tarife
Steuererklärung 2009 Mit der Steuererklärung 2009 werden der Gewinn des Jahres 2009 und das Kapital am 31. Dezember 2009 bzw. am Ende der Steuerpflicht auf Grund des handelsrechtlichen Abschlusses oder der Jahresrechnung deklariert. Die Steuerdeklaration bildet die Grundlage die Gewinnsteuer, die Kapitalsteuer und die Grundstücksteuer als kantonale Steuern sowie die direkte Bundessteuer der Steuerperiode 2009 Als Steuerperiode gilt das Geschäftsjahr. Eine Steuererklärung haben alle Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, Vereine und Stiftungen und übrigen juristischen Personen abzugeben, welche am 31. Dezember 2009 Sitz im Kanton Basel-Stadt hatten. Juristischen Personen, die im Jahre 2009 im Kanton Basel-Stadt eine Betriebsstätte unterhielten, an einem Geschäftsbetrieb beteiligt waren oder ein Grundstück besassen, ihren Sitz aber in einem anderen Kanton hatten, brauchen die Steuererklärung nicht auszufüllen. Sie können statt dessen eine Kopie der ausgefüllten Steuererklärung des Sitzkantones samt Beilagen zusammen mit dem unausgefüllten, aber unterzeichneten Steuerformular abgeben. Die den Kanton Basel-Stadt betreffende Jahresrechnung bzw. Liegenschaftsabrechnung ist beizulegen. Personen mit Sitz im Ausland haben die Steuererklärung in jedem Fall auszufüllen.
Steuerpaket Das vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt im Jahr 2007 verabschiedete Steuerpaket zur Senkung der Steuerbelastung von Privatpersonen und Unternehmen ist auf den 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Es gilt ab Steuerperiode 2008. Mit dem Steuerpaket ist bei den juristischen Personen der maximale Steuersatz der Gewinnsteuer in zwei Schritten von 24.5 auf 22 Prozent reduziert worden. Für die Steuerperiode 2008 hat der maximale Gewinnsteuersatz 23 Prozent betragen. Ab Steuerperiode 2009 beträgt der Maximalsatz 22 Prozent. Gesenkt worden ist auch der Steuersatz für die Grundstücksteuer, nämlich von 4 auf 2 Promille.
|
 |
|
|