|
|
 |
 |
 |
|
Gemeindesteuern
Die Stadt Basel erhebt keine Gemeindesteuer, sondern das Recht zur Steuererhebung steht einzig dem Kanton zu. Hingegen werden in den Landgemeinden Bettingen und Riehen Gemeindesteuern in Ergänzung zu den kantonalen Steuern erhoben. Der Kanton hat von den Einwohner und Einwohnerinnen der beiden Landgemeinden bis Steuerperiode 2007 60 Prozent der Einkommenssteuer erhoben. Ab der Steuerperiode 2008 beträgt die Kantonssteuerquote 55 Prozent. Neu ist ein Steuerschlüssel auch für die Vermögenssteuer eingeführt worden. Die Anteil beträgt ebenfalls 55 Prozent. Auf dem in der Stadt Basel gelegenen unbeweglichen Vermögen und den auf den daraus fliessenden Erträgen erhebt der Kanton die volle Steuer. Die Einwohnergemeinden haben somit die Möglichkeit, den Steuerfuss sowohl bei der Einkommenssteuer als auch bei der Vermögenssteuer im Rahmen der Gemeindesteuerquote von 45 Prozent autonom festzulegen. Die Feuerwehrersatzabgabe, die Grundstückgewinnsteuer, sowie die Schenkungs- und Erbschaftssteuer werden unabhängig von der Gemeindezugehörigkeit durch den Kanton erhoben. Die Gewinnsteuer und die Kapitalsteuer von juristischen Personen werden ebenfalls vom Kanton erhoben, wobei Steueranteile für die Landgemeinden vorgesehen sind. Desgleichen werden die Grundstückgewinnsteuer, die Handänderungssteuer, die Mehrwertabgabe und die Stempelabgabe vom Kanton erhoben.
Landgemeinde Bettingen
Landgemeinde Riehen
|
 |
|
|