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Ich bin Ausländer und wohne in Basel. Wie werde ich besteuert? Alle ausländischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit steuerrechtlichem Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt, welche die fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung nicht besitzen, und im Ausland wohnhafte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (auch Schweizer und Schweizerinnen), die für kurze Dauer als Grenzgänger oder Wochenaufenthalter im Kanton Basel-Stadt erwerbstätig sind, unterliegen der Besteuerung an der Quelle. Der Steuerabzug tritt an die Stelle der im ordentlichen Veranlagungsverfahren vom Einkommen berechneten Steuer.
Ich bin Ausländer und habe mich mit einer Schweizerin verheiratet. Werde ich weiterhin an der Quelle besteuert? Nein. Ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit steuerrechtlichem Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt werden nicht an der Quelle besteuert, wenn sie mit einer Person in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, welche das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung besitzt. Die Besteuerung erfolgt im ordentlichen Veranlagungsverfahren.
Ich bezahle Quellensteuer. Kann ich die geleisteten Beiträge an die 3. Säule a oder die geleisteten Schuldzinsen steuerlich abziehen? Ja. Die Nachveranlagung der Quellensteuer ist aber nur für Personen zulässig mit steuerrechtlichem Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt. Ein Abzug für Beiträge an die 3. Säule a oder Schuldzinsen ist bis zum 31. März des auf die Steuerperiode folgenden Kalenderjahres geltend zu machen.
Ich werde an der Quelle besteuert. Wieso wird mir eine Vorauszahlungseinladung und eine Steuererklärung zugestellt? Ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit steuerrechtlichem Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt, welche einen Bruttolohn von über CHF 120'000.- im Jahr beziehen, werden im ordentlichen Veranlagungsverfahren besteuert.
Ich wohne in Deutschland und arbeite in Basel. Wie werde ich als Grenzgänger besteuert? Grenzgänger und Grenzgängerinnen zwischen dem Kanton Basel-Stadt und Deutschland entrichten die Steuer grundsätzlich im Wohnsitzstaat. Sie unterliegen in der Schweiz aber einem Steuerabzug an der Quelle von 4.5 Prozent im Arbeitsortstaat. Die schweizerische Quellensteuer wird bei in Deutschland wohnhaften Personen an die deutsche Steuer angerechnet.
Ich wohne in Basel und arbeite in Frankreich. Wie werde ich als Grenzgänger besteuert? Grenzgänger und Grenzgängerinnen zwischen dem Kanton Basel-Stadt und Frankreich unterliegen keinem Steuerabzug an der Quelle im Arbeitsortsstaat. Sie entrichten die Steuern im Wohnsitzstaat.
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