zum Text Logo: Baselstab / Basel-Stadt FinanzdepartementSteuerverwaltung
Navigation Hauptkapitel / Home / Organisation / Steuersystem / Steuerarten / Aktuell / Drucksachen / Tools / Links / FAQ / /
Metanavigation Suche / Index / Kontakt
Dokumentationen
Informationen
Dokumentationen
Archiv
Abstand-Zeile
Leerzeile
BalTax
Leerzeile
Steuerrechner
Abstand-Zeile
Leerzeile
Steuergesetzgebung
Leerzeile
Steuerrechtsprechung
Abstand-Zeile
Leerzeile
Download Software
Leerzeile
 Adobe Reader
Leerzeile
 SnapForm Viewer
Dokumentationen Abhandlungen, Berichte und Informationsblätter
  
Steuern im Kanton Basel-Stadt
Deutsche Version
Französische Version
Englische Version
  
Steuerpaket
Natürliche Personen
Juristische Personen
  
Statistiken
  
Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt
Statistische Informationen des Kantons Basel-Stadt
  
Steuerpflichtige Personen im Kanton Basel-Stadt (2000 bis 2009)
Steuern im Kanton Basel-Stadt (2001 bis 2008)
  
Steuervergleich zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft
  
Steuervergleich 2010
Steuervergleich 2009
Steuervergleich 2008
  
Lohnmeldeverfahren
  
Die Arbeitgebenden mit Wohnsitz, Sitz oder Betrieb im Kanton Basel-Stadt sind ab der Steuerperiode 2006 (entspricht dem Lohnjahr 2006) verpflichtet, den Lohn ihrer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Steuerverwaltung zu melden. Das Lohnmeldeverfahren entbindet die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht davon, den Lohnausweis ihrer persönlichen Steuererklärung beizulegen.
  
Mitteilung
Merkblatt
  
Fragen zum Lohnmeldeverfahren: Telefon 061 267 46 48
  
Neuer Lohnausweis
  
Die Schweizerische Steuerkonferenz hat den Kantonen empfohlen, den neuen Lohnausweis für die Steuerperiode 2007 einzuführen. Die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt hat sich dieser Empfehlung angeschlossen und den Lohnausweis auf 1. Januar 2007 eingeführt. Der neue Lohnausweis ist obligatorisch von allen Arbeitgebenden ab Steuerperiode 2007 für die Bescheinigung der Leistungen an ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu verwenden, soweit die Bescheinigung Anfang des Jahres 2008 erfolgt.
  
Lohnausweisformular/Rentenbescheingung
Lohnausweisformular/Rentenbescheinigung dfi (E-Formular)
Lohnausweisformular/Rentenbescheinigung dfe (E-Formular)
Lohnausweisformular/Rentenbescheinigung dfi (E-Formular mit SnapForm-Technologie)
Lohnausweisformular/Rentenbescheinigung dfe (E-Formular mit SnapForm-Technologie)
Kurzanleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises
Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung
Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen
Fragen und Antworten
Mitteilung
  
Programm eLohnausweis SSK
Informationen der Schweizerischen Steuerkonferenz
  
Fragen zum neuen Lohnausweis: Telefon 061 267 44 39
  
Steuerzahlung
  
Merkblatt
Zinssätze
  
Steuerkurse
  
Die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt stellt im Zusammenhang mit der Steuererklärung 2009 eine Dokumentation für Veranstalter und Veranstalterinnen, welche Steuerkurse durchführen, zur Verfügung. Die Unterlagen sind kostenlos.
  
Dokumentation
Ausgangslage Fallbeispiel 1
Ausgangslage Fallbeispiel 2
  

Verhaltenskodex für Steuerbehörden, Steuerzahler und Steuerberater
  
Auszug aus "Basellandschaftliche und Baselstädtische Steuerpraxis" (BStPra 1/2004)
Auszug aus "Der Schweizer Treuhänder" (ST 12/03)