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Informationen
Steueramnestie Ab 1. Januar 2010 wird im Sinn einer Amnestie einerseits die Nachbesteuerung des vom Erblasser nicht deklarierten Einkommens und Vermögens bei den Erben vereinfacht und andererseits auf eine Bestrafung der steuerpflichtigen Person bei erst- und einmaliger Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung verzichtet. Ziel ist es, die betreffenden steuerpflichtigen Personen zu motivieren, bisher unversteuerte Vermögenswerte dem Steuerkreislauf zuzuführen. Bei der vereinfachten Nachbesteuerung in Erbfällen können die Erben eines Steuerpflichtigen bei Offenlegung der von ihm begangenen Steuerhinterziehung von einer günstigeren Besteuerung profitieren. Neu werden die Nachsteuer und die Verzugszinsen nur noch für die letzten drei Steuerjahre vor dem Tod des Erblassers erhoben. Bisher galt eine Zeitspanne von zehn Jahren. Die Regelung gilt für Erbgänge, welche nach dem 1. Januar 2010 eröffnet werden. Bei der straffreien Selbstanzeige durch den Steuerpflichtigen wird, wenn er die eigene Steuerhinterziehung aus eigener Initiative offen legt, einmalig auf die Erhebung einer Steuerbusse verzichtet. Nach bisherigem Recht wird eine Person, die sich selbst anzeigt, mit einer Busse in der Höhe eines Fünftels der von ihr hinterzogenen Steuer bestraft. Der Steuerpflichtige hat jedoch die ordentliche Nachsteuer sowie die Verzugszinsen zu bezahlen. Die Regelung ist ab 1. Januar 2010 anwendbar.
Merkblatt betreffend Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehungen Steuerinitiativen
Medienmitteilung (13.11.2009)
Geschäft Nummer 09.1118 Kantonale Initiative "Konkurrenzfähige Einkommenssteuern für den Mittelstand im Vergleich zu Baselland (Mittelstandsinitiative)"
Geschäft Nummer 09.1122 Kantonale Initiative "Milderung der Vermögenssteuer (Entlastung von Mittelstand und Gewerbe bei der Vermögenssteuer)" Steuerpaket Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat am 4. September 2007 ein Steuerpaket verabschiedet, das eine wesentliche Senkung der Einkommens-, Gewinn- und Immobiliensteuern vorsieht. Sowohl natürliche Personen als auch Unternehmen profitieren davon. Das Steuerpaket sieht unter anderem ein neu konzipiertes Tarif- und Abzugssystem vor, mit welchem die Einkommenssteuer gesenkt und gleichzeitig das existenznotwendige Einkommen durch hohe Sozialabzüge steuerbefreit wird. Sämtliche Einkommenskategoriern werden spürbar entlastet. Das Einkommenssteuersystem wird wesentlich vereinfacht und transparenter. Das Steuerpaket bildet den Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für den Abzug der Krankenkassenbeiträge am steuerbaren Einkommen" der Basler CVP und zur Volksinitiative "Zur Reduktion der Steuerbelastungen im Kanton Basel-Stadt" der Basler SVP. Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt ist den vorgeschlagenen Massnahmen in seinen Beschlüssen vom 13. Dezember 2007 im Wesentlichen gefolgt und hat beschlossen, die Steuerinitiativen, sofern sie nicht zurückgezogen werden, dem Volk mit der Empfehlung auf Verwerfung und gleichzeitig mit dem Gegenvorschlag zur Abstimmung vorzulegen. Die Steuerinitiativen sind am 20. Dezember 2007 zurückgezogen worden. Die Referendumsfrist gegen die Änderung des Steuergesetzes ist unbenutzt am 2. Februar 2008 abgelaufen. Die Steuerentlastungen sind für die Steuerperiode 2008 wirksam.
Änderung des Steuergesetzes
Medienmitteilung (05.02.2009) Informationsblätter
Natürliche Personen
Juristische Personen Beschlüsse des Regierungsrates
Änderung der Steuerverordnung (18.03.2008)
Aufhebung der Verordnung zum Stempelgesetz (18.03.2008) Rückzug der Steuerinitiativen
Rückzug der Initiative "Für den Abzug der Krankenkassenbeiträge am steuerbaren Einkommen" (20.12.2007)
Rückzug der Initiative "Zur Reduktion der Steuerbelastungen im Kanton Basel-Stadt" (20.12.2007) Beschlüsse des Grossen Rates
Initiative "Zur Reduktion der Steuerbelastungen im Kanton Basel-Stadt" (13.12.2007)
Gegenvorschlag zur Initiative "Zur Reduktion der Steuerbelastungen im Kanton Basel-Stadt" (13.12.2007)
Initiative "Für den Abzug der Krankenkassenbeträge am steuerbaren Einkommen" (13.12.2007)
Gegenvorschlag zur Initiative "Für den Abzug der Krankenkassenbeträge am steuerbaren Einkommen" (13.12.2007)
Aufhebung des Stempelgesetzes (13.12.2007)
Zustimmung mit Änderungen zum Bericht der Wirtschafts- und Abgabekommission (12.12.2007) Bericht der Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rates
Medienmitteilung (15.11.2007)
Bericht (12.11.2007) Ratschlag des Regierungsrates
Medienmitteilung (07.09.2007)
Ratschlag (04.09.2007)
Steuervergleich 2008
Steuervergleich 2009
Steuervergleich 2010
Steuerrechner
Materialien Informationen und Medienmitteilungen 17.11.2009 Vernehmlassungsverfahren über die Senkung der Gewinnsteuer (Medienmitteilung) 13.11.2009 Steuerinitiativen (Medienmitteilung) 01.11.2009 Akontozahlungen für die kantonalen Steuern 2009 15.09.2009 Senkung der Gewinnsteuer (Medienmitteilung) 22.04.2009 Teilrevision des Steuergesetzes (Medienmitteilung) 05.02.2009 Basler Steuerpaket kommt den Steuerzahlenden im 2009 erstmals zugute (Medienmitteilung)
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