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Informationen

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Informationen und Medienmitteilungen
  
01.11.2011 Akontozahlungen für die kantonalen Steuern 2011
28.09.2011 Senkung der Gewinnsteuer bei den juristischen Personen
17.05.2011 Teilrevision des Steuergesetzes
30.04.2011 Öffnungszeiten der Steuerverwaltung
18.04.2011 Steuerstatistik Basel-Stadt 2011
  
01.11.2010 Akontozahlungen für die kantonalen Steuern 2010
15.10.2010 Steuersenkungen für natürliche und juristische Personen
20.09.2010 Steuerstrategie für Basel-Stadt
16.06.2010 Steuerstatistik Basel-Stadt - Auswertungen, Karten und Kommentare
18.05.2010 Senkung der Gewinnsteuer der juristischen Personen
  
Steuersenkungen für natürliche und juristische Personen
  
Nachdem die Steuerbelastung von natürlichen und juristischen Personen durch das ab Steuerjahr 2008 geltende Steuerpaket deutlich gesenkt wurde, sind weitere Steuersenkungen für Privatpersonen und Unternehmen beschlossen worden. Am 10. November 2010 verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches Steuersenkungen von rund 100 Millionen Franken vorsieht, als Gegenvorschlag zu den Steuerinitiativen der FDP und SVP sowie der Vorschläge des Regierungsrates. Wenn die Steuerinitiativen zurückgezogen werden bzw. die Referendumsfrist unbenutzt abläuft, wird die Gesetzesrevision für die Einkommens- und Vermögenssteuern ab Steuerjahr 2011 bzw. 2012 und für die Gewinnsteuer ab Steuerjahr 2011 wirksam.
  
Ab Steuerjahr 2011 sieht das Gesetz neu einen Abzug von 18'000 Franken vom steuerbaren Einkommen für den Unterhalt des unterstützungsbedürftigen Konkubinatspartners mit gemeinsamen oder nicht gemeinsamen Kindern. Im Weiteren wird der Steuersatz für die Einkommenssteuer für steuerbare Einkommen bis 200'000 Franken für Einzelpersonen bzw. 400'000 Franken für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften von derzeit 23.5 auf 22.25 Prozent gesenkt. Dadurch werden die meisten steuerpflichtigen natürlichen Personen steuerlich um etwa 5 Prozent entlastet. Die Senkung erfolgt in drei Schritten ab 2012. Der zweite und dritte Entlastungsschritt erfolgen nur bei guter Konjunkturlage und wenn der Kanton nicht zu stark verschuldet ist. Die Freibeträge für die Vermögenssteuer werden auf 75'000 Franken für Einzelpersonen, 150'000 Franken für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften sowie auf 15'000 Franken für Kinder erhöht.
  
Der Maximalsatz für die Gewinnsteuer bei den juristischen Personen wird in drei Schritten weiter gesenkt von derzeit 22 auf 20 Prozent. Zunächst wird der maximale Gewinnsteuersatz für das Steuerjahr 2011 auf 21 Prozent gesenkt. Zwei weitere Senkungsschritte von je einem halben Prozent erfolgen in den folgenden Jahren bei guter Konjunkturlage und wenn der Kanton nicht zu stark verschuldet ist.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt strebt einen maximalen Gewinnsteuersatz von 18 Prozent an. Er hat bereits die entsprechende Gesetzesrevision zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die Vorlage sieht eine weitere gestaffelte Senkung des maximalen Gewinnsteuersatzes auf 18 Prozent bis 2017 vor. Damit wird die Absicht des Regierungsrates umgesetzt, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Basel-Stadt zu erhalten und weiter zu stärken. Die geplante Senkung ist wiederum an die konjunkturelle Entwicklung und die kantonale Verschuldung gekoppelt. Bei Annahme der Gesetzesvorlage des Regierungsrates würden die Unternehmenssteuern von ursprünglichen 24.5 Prozent im Jahr 2007 auf 18 Prozent ab dem Jahr 2017 sinken. Innerhalb von 10 Jahren würden somit die Gewinnsteuern für Unternehmen um 6.5 Prozentpunkte oder um 27 Prozent gesenkt.
  
Steuerbelastungsvergleich beim Einkommen bei Anwendung der Steuersenkungen
  
Medienmitteilung der Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rates (15.10.2010)
Medienmitteilung des Regierungsrates (18.05.2010)
Medienmitteilung des Finanzdepartementes (13.11.2009)
Medienmitteilung des Regierungsrates (15.09.2009)
  
Senkung der Gewinnsteuer bei den juristischen Personen
Geschäft Nummer 11.1520

Geschäft Nummer 10.0902
  
Senkung des maximalen Gewinnsteuersatzes auf 20.5 Prozent für die Steuerperiode 2012
  
Kantonale Initiative "Konkurrenzfähige Einkommenssteuern für den Mittelstand im Vergleich zu Baselland (Mittelstandsinitiative)"
Geschäft Nummer 09.1118
  
Kantonale Initiative "Milderung der Vermögenssteuer (Entlastung von Mittelstand und Gewerbe bei der Vermögenssteuer)"
Geschäft Nummer 09.1122
  
Steuerstrategie für Basel-Stadt
  
Medienmitteilung des Regierungsrates (20.09.2010)
  
Steueramnestie
  
Ab 1. Januar 2010 wird im Sinn einer Amnestie einerseits die Nachbesteuerung des vom Erblasser nicht deklarierten Einkommens und Vermögens bei den Erben vereinfacht und andererseits auf eine Bestrafung der steuerpflichtigen Person bei erst- und einmaliger Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung verzichtet. Ziel ist es, die betreffenden steuerpflichtigen Personen zu motivieren, bisher unversteuerte Vermögenswerte dem Steuerkreislauf zuzuführen.
  
Bei der vereinfachten Nachbesteuerung in Erbfällen können die Erben eines Steuerpflichtigen bei Offenlegung der von ihm begangenen Steuerhinterziehung von einer günstigeren Besteuerung profitieren. Neu werden die Nachsteuer und die Verzugszinsen nur noch für die letzten drei Steuerjahre vor dem Tod des Erblassers erhoben. Bisher galt eine Zeitspanne von zehn Jahren. Die Regelung gilt für Erbgänge, welche nach dem 1. Januar 2010 eröffnet werden.
  
Bei der straffreien Selbstanzeige durch den Steuerpflichtigen wird, wenn er die eigene Steuerhinterziehung aus eigener Initiative offen legt, einmalig auf die Erhebung einer Steuerbusse verzichtet. Nach bisherigem Recht wird eine Person, die sich selbst anzeigt, mit einer Busse in der Höhe eines Fünftels der von ihr hinterzogenen Steuer bestraft. Der Steuerpflichtige hat jedoch die ordentliche Nachsteuer sowie die Verzugszinsen zu bezahlen. Die Regelung ist ab 1. Januar 2010 anwendbar.
  
Merkblatt betreffend Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehungen
  
Steuerpaket
  
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat am 4. September 2007 ein Steuerpaket verabschiedet, das eine wesentliche Senkung der Einkommens-, Gewinn- und Immobiliensteuern vorsieht. Sowohl natürliche Personen als auch Unternehmen profitieren davon. Das Steuerpaket sieht unter anderem ein neu konzipiertes Tarif- und Abzugssystem vor, mit welchem die Einkommenssteuer gesenkt und gleichzeitig das existenznotwendige Einkommen durch hohe Sozialabzüge steuerbefreit wird. Sämtliche Einkommenskategoriern werden spürbar entlastet. Das Einkommenssteuersystem wird wesentlich vereinfacht und transparenter. Das Steuerpaket bildet den Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für den Abzug der Krankenkassenbeiträge am steuerbaren Einkommen" der Basler CVP und zur Volksinitiative "Zur Reduktion der Steuerbelastungen im Kanton Basel-Stadt" der Basler SVP. Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt ist den vorgeschlagenen Massnahmen in seinen Beschlüssen vom 13. Dezember 2007 im Wesentlichen gefolgt und hat beschlossen, die Steuerinitiativen, sofern sie nicht zurückgezogen werden, dem Volk mit der Empfehlung auf Verwerfung und gleichzeitig mit dem Gegenvorschlag zur Abstimmung vorzulegen. Die Steuerinitiativen sind am 20. Dezember 2007 zurückgezogen worden. Die Referendumsfrist gegen die Änderung des Steuergesetzes ist unbenutzt am 2. Februar 2008 abgelaufen. Die Steuerentlastungen sind für die Steuerperiode 2008 wirksam.
  
Änderung des Steuergesetzes
  
Medienmitteilung (05.02.2009)
  
Informationsblätter
Natürliche Personen
Juristische Personen
  
Beschlüsse des Regierungsrates
Änderung der Steuerverordnung (18.03.2008)
Aufhebung der Verordnung zum Stempelgesetz (18.03.2008)
  
Rückzug der Steuerinitiativen
Rückzug der Initiative "Für den Abzug der Krankenkassenbeiträge am steuerbaren Einkommen" (20.12.2007)
Rückzug der Initiative "Zur Reduktion der Steuerbelastungen im Kanton Basel-Stadt" (20.12.2007)

  
Beschlüsse des Grossen Rates
Initiative "Zur Reduktion der Steuerbelastungen im Kanton Basel-Stadt" (13.12.2007)
Gegenvorschlag zur Initiative "Zur Reduktion der Steuerbelastungen im Kanton Basel-Stadt" (13.12.2007)
Initiative "Für den Abzug der Krankenkassenbeträge am steuerbaren Einkommen" (13.12.2007)
Gegenvorschlag zur Initiative "Für den Abzug der Krankenkassenbeträge am steuerbaren Einkommen" (13.12.2007)
Aufhebung des Stempelgesetzes (13.12.2007)
Zustimmung mit Änderungen zum Bericht der Wirtschafts- und Abgabekommission (12.12.2007)
  
Bericht der Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rates
Medienmitteilung (15.11.2007)
Bericht (12.11.2007)
  
Ratschlag des Regierungsrates
Medienmitteilung (07.09.2007)
Ratschlag (04.09.2007)
  
Steuervergleich 2008
Steuervergleich 2009
Steuervergleich 2010
  
Steuerrechner
Materialien